Videoüberwachung

Die Videoüberwachung dient zur Sicherheit für Menschen und Sachgüter. So unterschiedlich wie die damit verbundenen Aufgabenstellungen sind auch die Geräte, die dort eingesetzt werden.

Unabhängig von der Anlagengröße soll die Videoüberwachung den Menschen bei seinen täglichen Aufgaben entlasten, ihn von vermeidbaren und auch gefährlichen Aufgaben befreien. Die Videoüberwachung muß infolgedessen den Bedürfnissen des Anwenders entsprechen, sie muß im entscheidenden Moment brauchbares Bildmaterial liefern. Ob ein Fernsehbild brauchbar ist, richtet sich nach der Zielsetzung der Anlage. Man unterscheidet diesbezüglich zwischen Wahrnehmen, Detektieren, Erkennen und Identifizieren, d.h. zwischen der Möglichkeit, lediglich eine Änderung im Bild wahrnehmen zu können, bis hin zur einwandfreien Identifikation einer Person.

Häufige Fehler bei der Auswahl der Komponenten einer Videoüberwachung:


Bewegungsunschärfe:
Ein Bild wird unscharf, wenn sich nicht die Überwachungskamera, sondern das Motiv in der Szene bewegt. Diese so genannte Bewegungsunschärfe entsteht, wenn sich das Motiv während der Belichtungszeit weiter als eine gewisse Wegstrecke in seiner Position verändert. Dies führt dazu, dass das Motiv in der Bewegungsrichtung verwischt abgebildet wird. Damit geht genau die Information verloren, die meistens gewünscht ist.  

 

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Rechtliche Aspekte bei der Videoüberwachung

Neben allen technischen, funktionellen und organisatorischen Aspekten dürfen die rechtlichen Grenzen bei der Videoüberwachung nicht vernachlässigt werden. So dürfen Videokameras beispielsweise weder in Sozialräumen noch in Umkleidebereichen oder Pausenräumen installiert werden. Die Privatsphäre und damit das Recht am eigenen Bild ist nicht zu unterschätzen. Bei Videoüberwachungen, wo der Einblick in den Arbeitsplatzbereich nicht vermieden werden kann, muss unter Umständen die Genehmigung der Betroffenen eingeholt werden. Die Videoüberwachung ist auch dann zulässig, wenn sie den Mitarbeiter vor Gefahren schützt ( z. B. gefährliche Maschinen). Im Allgemeinen müssen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes und die jeweilige Betriebsverordnung berücksichtigt werden.

 

Auch bei der Sicherung von Privatgrundstücken durch eine Videoüberwachung sind gewisse Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. So darf die Überwachungskamera weder auf Gehwege noch auf benachbarte Grundstücke ausgerichtet sein.

 

Egal ob analoge oder HD-Kameratechnik, Digitalrecorder und/oder Ferneinwahl durchSmartphone, wir sind Ihr Partner im Bereich Videoüberwachung.

Unsere Partner:

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